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Parks und Ausstattung von Movimënt können frei und kostenlos genutzt werden.

Auf dieser Seite finden Sie alle Preisangaben für unseren Verleihservice und unser kostenpflichtiges Programm. Über die entsprechenden Links können Sie die aktuellen Kartenpreise für alle Aufstiegsanlagen der Gebiete Alta Badia und Dolomiti Superski im Sommer und Winter abrufen.


Gilt der Alta Badia Summer Pass auch für die Lifte Bamby und La Fraina..
Dank der neuen Verbindung können Sie die beiden Movimënt-Parks am Piz La Ila und am Piz Sorega leicht an einem einzigen Tag besuchen. Die Lifte bieten zudem genügend Platz für Kinderwagen, weshalb sich der Ausflug optimal für Familien mit kleinen Kindern eignet.
EINZELFAHRT
Erkunden Sie die Movimënt-Parks und Bike Beats-Trails mit unseren Einzelfahrkarten und verbringen Sie einen erlebnisreichen Tag mitten in der Natur. Je nach Ihrem Tagesprogramm oder Ihrer Routenplanung bieten wir verschiedene Lösungen an.

PREISLISTE


MOVIMËNT DAILY CARD
Ganz gleich, ob Wanderer oder Biker: Movimënt-Fans haben mit der Daily Card Zutritt zu allen Movimënt-Liftanlagen. Wanderer können unsere Parks bequem an einem Tag besuchen, und Biker können sich den ganzen Tag über auf den Bike Betas-Trails austoben!

ERWACHSENE 36,00€   |   JUNIOR 28,70€


SUMMER PASS
Außerdem können Sie über den entsprechenden Link die Preise für die Sommer-und Winterkarten, für die Aufstiegsanlagen von Alta Badia und Dolomiti Superski finden.

ALTA BADIA SUMMER PASS       DOLOMITI SUPER SUMMER CARDS
Der Betrieb, der an der Initiative teilnehmenden Aufstiegsanlagen, ist nicht ständig und während des gesamten angegebenen Betriebszeitraums gewährleistet, da dieser auch von einigen Faktoren abhängig ist, die nicht im Einflussbereich der Betreiber liegen, wie zum Beispiel Witterungs- und Sicherheitsverhältnisse, Ausfälle der Anlagen, Verfügbarkeit der Energiequellen, flächendeckende Epidemien oder Pandemien, Verfügungen durch Behörden und andere Gründe höherer Gewalt und unvorhersehbarer Umstände.

In Anbetracht der derzeitigen unsicheren Situation, bedingt durch den ausgerufenen sanitären Notstand, können die Betriebs- und Öffnungszeiten der im Verzeichnis angeführten Anlagen Änderungen oder Einschränkungen unterliegen. Die Förderleistung der Aufstiegsanlagen sowie deren Zugang werden gemäß der geltenden Bestimmungen der Behörden geregelt.